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Gleichwohl ist vorgesehen, dass, auch wenn das Gesetz erst im kommenden Jahr beschlossen wird, alle Besoldungsberechtigten Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 erhalten sollen.
Die Jahressonderzahlung an Beamtinnen und Beamte wird in das Grundgehalt monatlich eingerechnet.
Seit dem In Kraft treten der Neuerung gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Dabei unterscheiden wir zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.
Das Ziel, den Kohleausstieg in Deutschland idealerweise bis 2030 zu vollenden, sowie die Klimaziele bleiben bestehen.
So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.