Frage von Ulrich S. • 22.12.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.
Deswegen befürworten wir auf Bundesebene die Einsetzung eines Bürgerrats, der seine Analysen, Kritiken und Empfehlungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Nein, das ist nicht möglich mit einer Aufenthaltsgewährung aus Härtefallgründen eingebürgert zu werden.