Frage von Helmut H. • 15.03.2023

Antwort von Falko Droßmann SPD • 23.06.2023
Die Hinzuverdienstgrenze sollte abgeschafft werden.
Die Hinzuverdienstgrenze sollte abgeschafft werden.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben zu meiner Person können Sie auf der Website des Deutschen Bundestages einsehen.
Ich kann Ihnen aber gerne an dieser Stelle offenlegen, dass sich meine Honorare als Anwalt im Jahr 2021 auf etwa 8.600 Euro (inkl. MwSt.) sowie im Jahr 2022 auf etwa 22.100 Euro (inkl. MwSt.) beliefen.
Ich beziehe keine Nebeneinkünfte.