Frage von Manuela S. • 03.05.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Bevor der Gesetzesentwurf in den parlamentarischen Prozess fließen kann, bedarf es zunächst eines Kabinettsbeschlusses; dieser liegt uns derzeit noch nicht vor.
Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen
Die parlamentarische Debatte rückt die Erkrankung in den Vordergrund. Das Thema muss in der Selbstverwaltung der Krankenkassen in den Fokus.
Die Koalition hat den Handlungsbedarf erkannt und im Koalitionsvertrag Instrumente zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung verabredet.