Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD
Sobald die Reform im Bundestag beschlossen wurde und in Kraft getreten ist, werden auch die entsprechenden Änderungen auf den Internetseiten der zuständigen Behörden geändert.
Sobald die Reform im Bundestag beschlossen wurde und in Kraft getreten ist, werden auch die entsprechenden Änderungen auf den Internetseiten der zuständigen Behörden geändert.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesminister Habeck. Wenden Sie sich gerne an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren:
Mit meinem Mandat habe ich Erfolge erzielt, wie z.B. Verbesserungen für und Fokus auf Minderheiten, Grenzland und Küstenschutz sowie Fördermittel für Kultur.