Frage von Elmar H. • 24.06.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Fakt ist aber auch: ein Vorruheständler in einem Minijobverhältnis hätte die 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) ausgezahlt bekommen können, denn diese Regelung galt unabhängig davon, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.
Deutschland und die Vereinigten Staaten sind Verbündete und Partner, die gleichen Werte teilen.
Sehr geehrter Herr B.,