Frage von Reinhard S. • 04.07.2023

Antwort von Marja-Liisa Völlers SPD • 05.07.2023
Der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, haben mit dieser Einigung nichts zu tun. Wie gesagt: Es gilt die Tarifautonomie.
Der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, haben mit dieser Einigung nichts zu tun. Wie gesagt: Es gilt die Tarifautonomie.
Die Erteilung der Trägerzulassung setzt einen entsprechenden Antrag voraus.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Der von Ihnen erwähnte Gesetzentwurf wurde am Freitag, den 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet
Der Start der Chancenkarte ist für Mai 2024 geplant. Ab wann das Bewerbungsverfahren offensteht, kann ich Ihnen aktuell leider noch nicht sagen.