
Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Sehr geehrte Frau M.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zu hören, dass das Konzept der Sektorziele abgeschwächt werden soll, erfüllt auch mich mit Sorge. Es war und ist wichtig, dass einzelne Ministerien direkt und unmittelbar für ihre Verfehlungen in Sachen Klimaschutz verantwortlich gemacht werden können.
Davon gehen wir nicht aus
Zuerst einmal gebe ich Ihnen Recht, dass langzeitarbeitslose Menschen häufig multiple Vermittlungshemmnisse haben.