Antwort 23.08.2023 von Claudia Raffelhüschen FDP
Ja!
Ja!
Und auch, wenn ich der Diskussion über ein Parteiverbot dieser Gruppierung durchaus etwas abgewinnen kann, so sehe ich auch Probleme im Hinblick auf die entsprechende Durchsetzung.
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Auch zu dem von Ihnen umrissenen Themenkomplex finden Sie dort entsprechende Beiträge.
Als Mitglied des Bundestags und nicht des Bundesrates sehe ich es daher auch nicht als meine Aufgabe an für eben jene Petition bei der Landesregierung zu werben. Hierfür sind die Mitglieder der jeweiligen Landtage deutlich geeignetere Ansprechpartner.
Das NPD-Verfahren hat gezeigt, wie schwer es ist, eine Partei zu verbieten.