Antwort 18.12.2023 von Hubertus Heil SPD
Um es in der von Ihnen genutzten Formulierung auszudrücken, die Verbesserung bei den Erwerbminderungsrenten und die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 erfolgt im Ergebnis zu Ihrem „Vorteil“.
Um es in der von Ihnen genutzten Formulierung auszudrücken, die Verbesserung bei den Erwerbminderungsrenten und die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 erfolgt im Ergebnis zu Ihrem „Vorteil“.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Für ausführlichere Nachfragen und eventuell einem persönlichen Gespräch erreichen Sie Herrn Junge unter folgenden Kontaktdaten:
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.