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Wer bei uns berechtigt Zuflucht sucht, muss Schutz finden. Das christliche Menschenbild gebietet uns, Menschen in Not zu helfen. Gleichzeitig braucht Migration Ordnung und Steuerung.
Eigentlich müsste der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden, dass diese Diskriminierungen nicht aufrechterhalten werden dürfen. Aber es ist sehr schwierig, eine solche Entscheidung durchzusetzen.
Die Koalitionsfraktionen haben sich länger über das Gesetzvorhaben beraten und weiter daran gearbeitet. Heute wurde es im Bundestag beschlossen.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wurde am 19. Januar 2024 im Deutschen Bundestag verabschiedet.
Momentan gibt es hier noch offene Punkte, die es zur klären gilt, bevor das Gesetz den Bundestag passieren kann.
Ich möchte Ihnen versichern, dass wir unsere Ideen jetzt zügig, aber mit der nötigen Sorgfalt in geltendes Recht umsetzen