Wann werden deutsche, europäische und internationale Grundrechte für den Ehegattennachzug ohne Diskriminierungen umgesetzt?
Sehr geehrter Herr K.,
Ihre Nachricht vom 2. November hat mich erreicht. Eigentlich müsste der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden, dass diese Diskriminierungen nicht aufrechterhalten werden dürfen. Aber es ist sehr schwierig, eine solche Entscheidung durchzusetzen. Ich hoffe dennoch, dass es gelingt.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

