Nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes ist es notwendig, das alte Finanzamt über die neue Meldeadresse zu informieren. Dieses kümmert sich dann um den Transfer der notwendigen Dokumente zum neuen Finanzamt, sodass ein doppeltes Einreichen der Steuererklärung nicht notwendig ist.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 17.01.2024 von Julian Pahlke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.07.2024 von Nina Scheer SPD
Beim Dienstwagenprivileg ist für mich klar, dass es keine Rechtfertigung zu dessen Aufrechterhaltung, zumal in der heutigen Form, gibt.
Antwort 01.12.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir Grünen wollen das Dienstwagenprivileg reformieren. Den steuerlich zu berücksichtigenden Anteil wollen wir zukünftig sehr viel stärker an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs koppeln.
Antwort 04.12.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Grüne setzen wir uns seit vielen Jahren für den Ausbau und den Schutz legaler Migration ein.
Antwort 01.02.2024 von Christian Dürr FDP
Als Diplomökonom bin ich im Übrigen durchaus mit den Gegebenheiten bei der Aufnahme von Staatsschulden vertraut.
Antwort ausstehend von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN