Es gibt inzwischen weltweit 15 Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.05.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.05.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um Missbrauch zu verhindern, sieht das Gesetz eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen vor. Darüber hinaus soll eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können.
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD
Sie können selbstverständlich nachfragen, wie der Stand der Dinge bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist. Meistens werden aus Kapazitätsgründen aber keine Zwischenstände mitgeteilt.
Antwort 24.04.2024 von Andrew Ullmann FDP
Die klinische Wirksamkeit der „Abnehmspritze“ ist gegeben und deshalb kann sie als ein Teil eines ärztlich geleiteten Behandlungsplans genutzt werden.
Antwort 19.04.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
nein, ich bin eine couragierte Oma und kandidiere für das Europäische Parlament.
Antwort 22.05.2024 von Ulrike Bahr SPD
Die SPD-Fraktion befürwortet ein Bundestransparenzgesetz.