Antwort 16.05.2024 von Lisa Badum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für private Anlagenbetreiber rechnet sich eine PV-Anlage vor allem durch die eingesparten Stromkosten, da der selbst erzeugte Solarstrom günstiger ist als der vom Energieversorger bezogene
Für private Anlagenbetreiber rechnet sich eine PV-Anlage vor allem durch die eingesparten Stromkosten, da der selbst erzeugte Solarstrom günstiger ist als der vom Energieversorger bezogene
Dieses Thema beschäftigt mich schon sehr lange und ich führe dazu viele Gespräche auf Bundes- und Landeseben.
Wir im Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeiten gerade daran, eine Lösung zu finden, die von allen Beteiligten akzeptiert wird.
Sollte eine dieser Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie mithilfe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Nachnamen ihrem Geschlecht anpassen (§1617f Abs. 1, 3 BGB). Falls nicht, ist eine geschlechtsspezifische Anpassung Ihres Nachnamens leider nicht möglich.