Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD
Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 18.06.2024 von Jan Plobner SPD
Es gibt verschiedene Gründe, warum auch nach abgelehntem Asylantrag ein weiterer Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist.
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW