Frage von Arne R. • 30.09.2024

Antwort ausstehend von Heike Engelhardt SPD
An meiner Einstellung von damals hat sich auch heute, mit dem erneuten Aufkommen der Frage nach einem Verbotsverfahren, nichts geändert.
An meiner Einstellung von damals hat sich auch heute, mit dem erneuten Aufkommen der Frage nach einem Verbotsverfahren, nichts geändert.
ich mache keinen Hehl daraus, dass ich die AfD als Bedrohung für unsere Demokratie einstufe.
ich mache keinen Hehl daraus, dass ich die AfD als Bedrohung für unsere Demokratie einstufe.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich unterstütze den Gruppenantrag zur Überprüfung der AfD nach Art. 21 GG beim Bundesverfassungsgericht ausdrücklich.