Frage von Germaine F. • 30.07.2024

Antwort ausstehend von Carsten Schneider SPD
Als Initiatorin eines der damals zur Abstimmung stehenden Gesetze habe ich in den letzten Monaten und Wochen intensive Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen aus allen demokratischen Fraktionen und Gruppen geführt.
Gesetzlich ist keine bestimmte Dauer des Aufenthalts in Deutschland nach der Wiederausreise vorgesehen.
Danke für Ihre Frage, eine unserer Initiativen im Deutschen Bundestag können Sie hier sehen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-familiensplitting-834894