Frage von Luis K. • 22.09.2021

Antwort von Fabio De Masi BSW • 23.09.2021
Ministerpräsidenten unterliegen qua Amt einer Neutralitätspflicht und können nicht einfach in eine Wahlaufstellung derart eingreifen.
Ministerpräsidenten unterliegen qua Amt einer Neutralitätspflicht und können nicht einfach in eine Wahlaufstellung derart eingreifen.
Ministerpräsidenten unterliegen qua Amt einer Neutralitätspflicht und können nicht einfach in eine Wahlaufstellung derart eingreifen.
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