Antwort 31.01.2014 von Ernst Dieter Rossmann SPD
(...) Es ist tatsächlich so, dass die Mütterrente - je nach Höhe und je nach Höhe der eigenen Rente - als zusätzliches persönliches Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird. (...)
(...) Es ist tatsächlich so, dass die Mütterrente - je nach Höhe und je nach Höhe der eigenen Rente - als zusätzliches persönliches Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird. (...)
(...) Ihren Unmut darüber kann ich gut nachvollziehen. Meine Partei, die SPD, hätte gern auch für Menschen, die bereits Erwerbsminderungsrenten beziehen, noch weitere Verbesserungen erreicht. Wir mussten uns mit unserem Koalitionspartner aber auf einen Kompromiss einigen. (...)
Sehr geehrter Herr Pawelzik,
Sehr geehrter Herr Holderbaum,
Sehr geehrter Herr Puschmann,