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Frage von Manuel K. •

Frage an Carola Reimann von Manuel K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

betreffen die ab 01. Juli 2014 beabsichtigten Verbesserungen bei der Höhe der Erwerbsminderungsrenten (Erhöhung der Zurechnungszeit und Günstigerprüfung, was die letzten vier Jahre vor Rentenbeginn angeht) auch Rentner, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen? Soll diesbezüglich für die Zukunft eine Neuberechnung stattfinden? Oder gelten die Regelungen nur für Menschen, die ab 01. Juli 2014 in die Erwerbsminderungsrente eintreten? Der derzeitigen Berichterstattung kann ich Antworten auf diese Frage nicht eindeutig entnehmen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Manuel Knör

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Knör,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben über abgeordnetenwatch.de vom 29. Januar 2014.

Sie fragen danach, ob die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten auch für „Bestandsrentner“ gelten. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht der Fall ist.

Ihren Unmut darüber kann ich gut nachvollziehen. Meine Partei, die SPD, hätte gern auch für Menschen, die bereits Erwerbsminderungsrenten beziehen, noch weitere Verbesserungen erreicht. Wir mussten uns mit unserem Koalitionspartner aber auf einen Kompromiss einigen. Da sich CDU/CSU auch sehr für die Ausweitung der Mütterrenten eingesetzt haben, war es leichter, hier eine großzügige Vereinbarung zu treffen. Bei den Erwerbsminderungsrenten sah das anders aus: Diese waren vor allem ein Anliegen der SPD.

Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass wir uns auf einen Kompromiss einlassen mussten. Immer wieder Kompromisse zu suchen und zu schließen, macht das Wesen von Politik aus.

Ich hoffe, dass wir in unserem Koalitionsvertrag an anderer Stelle Verbesserungen vereinbart haben, die Sie für richtig halten und von denen Sie möglicherweise auch persönlich profitieren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB