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(...) Die Erhöhung, die sich an der Einkommensentwicklung der tarifbeschäftigten Sozialpädagogen und damit einer vergleichbaren Berufsgruppe orientiert, soll die Wertschätzung für die in diesem Berufsfeld tätigen Menschen ausdrücken und die Attraktivität des Berufes für die jüngere Generation sicherstellen. Die Vorteile der Vergütungserhöhung für die Betreuer stehen an erster Stelle. (...)

(...) Spannend ist allerdings die Begründung des BGH, die über die Praxis des Untersuchungsausschusses hinaus reicht und zu der sicherlich in Zukunft zahlreiche Beiträge in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Tangiert sie doch Fragen der Ausgestaltung von Minderheitenrechten im Grundgesetz, ihrer Ausgestaltung in der Geschäftsordnung und der Umsetzung in Ausschüssen. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Behindertenpauschbetrag, mit dem Menschen mit Behinderungen ja nach Schweregrad Ihrer Behinderung ihre behinderungsbedingten Aufwendungen nach §33b des Einkommenssteuergesetzes mit einem Pauschbetrag abgelten können. (...)

(...) Natürlich hätte der BGH demgegenüber – wie es auch die Einzelrichterin im ersten Beschluss vertreten hat – schon mit dem Wortlautargument von einer ausreichenden Minderheit der Ausschussmitglieder ausgehen können. Es scheint müßig, sich darüber Gedanken zu machen, ob die Thematik selbst – sei es die „Offenlegung“ der NSA-Selektoren an den Untersuchungsausschuss oder die Causa Snowden – die Entscheidungsfindung hier beeinflusst haben könnte. Im Ergebnis verspricht der Gang nach Karlsruhe aktuell überhaupt keine Erfolgsaussichten in diesem Falle. (...)