Antwort 16.05.2013 von Nadine Schön CDU
(...) Bei Ausgliederung der Bezüge zur Gewerbeordnung und zur Handwerksordnung aus dem Schwarzarbeitsgesetz entfällt die gedankliche Einbindung dieses Bereichs in die Forderung der gewerblichen Wirtschaft nach wirksamer „Schwarzarbeits“-Bekämpfung. Die verbleibenden Befugnisse der Ordnungsbehörden werden noch weniger verstanden als bisher und heftiger mit Rechtsmitteln angegriffen. (...)
