Frage von Joachim L. • 18.04.2023

Antwort ausstehend von Jan Timke Bündnis Deutschland
Eine Rückforderung, selbst wenn man sie für geboten hielte, wäre rechtlich gar nicht möglich, weil inzwischen die Verjährung eingetreten ist.
Eine Rückforderung, selbst wenn man sie für geboten hielte, wäre rechtlich gar nicht möglich, weil inzwischen die Verjährung eingetreten ist.
Bildung ist der Schlüssel zur Umsetzung eines selbstbestimmten und unabhängigen Lebens, für uns Liberale der Inbegriff von persönlicher Freiheit