Antwort ausstehend von Frank Bommert CDU
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Antwort 17.08.2023 von Andreas Noack SPD
Ja grundsätzlich würde ich der Prüfung zustimmen, sofern nicht nur der Nachweis des Verdachtes, sondern die Verfassungsfeindlichkeit dem Grunde nach durch die Verfassungsschutzbehörden eines Landes oder des Bundes festgestellt würde.
Antwort 29.08.2023 von Clemens Rostock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich schließe mich der Forderung einer Prüfung an, ohne direkt ein Verbot zu fordern. Auch wichtig ist die demokratische Brandmauer in politischen Gremien.
Antwort 02.08.2023 von Michael Schierack CDU
Der Cottbuser Ostsee hat das Potential ein See der Erholung und des Tourismus mit einem attraktiven Wohn-, Übernachtungs- und Freizeitangebot zu werden.
Antwort ausstehend von Marianne Spring-Räumschüssel AfD
Antwort 02.09.2023 von Benjamin Raschke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es steht allen Bürgerinnen und Bürgern frei, sich über die Berichterstattung des ÖRR beim jeweiligen Rundfunkrat eines Senders zu beschweren