Frage von Marco S. • 17.08.2023

Antwort ausstehend von Frank Bommert CDU
Ja grundsätzlich würde ich der Prüfung zustimmen, sofern nicht nur der Nachweis des Verdachtes, sondern die Verfassungsfeindlichkeit dem Grunde nach durch die Verfassungsschutzbehörden eines Landes oder des Bundes festgestellt würde.
Ich schließe mich der Forderung einer Prüfung an, ohne direkt ein Verbot zu fordern. Auch wichtig ist die demokratische Brandmauer in politischen Gremien.
Der Cottbuser Ostsee hat das Potential ein See der Erholung und des Tourismus mit einem attraktiven Wohn-, Übernachtungs- und Freizeitangebot zu werden.
Es steht allen Bürgerinnen und Bürgern frei, sich über die Berichterstattung des ÖRR beim jeweiligen Rundfunkrat eines Senders zu beschweren