Antwort 01.02.2023 von Julian Schwarze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Gründe hierfür sind zumeist bundesrechtliche Vorgaben für das Baurecht. Gerade der § 34 des Baugesetzbuches ist für Flächen in Friedrichshain ein Problem.
Die Gründe hierfür sind zumeist bundesrechtliche Vorgaben für das Baurecht. Gerade der § 34 des Baugesetzbuches ist für Flächen in Friedrichshain ein Problem.

Ich begrüße es, wenn Bürger*innen und Initiativen sich mittels Volksbegehren/-entscheiden in den demokratischen Prozess einbringen.

Welchen Volksentscheid meinen Sie genau?
Nein das ist nicht gerecht und soll perspektivisch abgeschafft werden.