Frage von Muhammad Talal S. • 09.12.2023

Antwort ausstehend von Hendrikje Klein Die Linke
Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
die Änderungen am Landesbesoldungsgesetz befinden sich demnächst in der parlamentarischen Abstimmung.
Ich war sowohl mit den Betreiber*innen des Strandbades als auch des Saunabetriebes in Kontakt und kenne den Vorgang.