Antwort 23.05.2025 von Gunnar N. Lindemann AfD
Das können Sie alles im Detail in unserem Bundeswahlprogramm nachlesen.
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Ende März informierte das Erzbistum Berlin in einer Pressemitteilung über den Verkauf des Katharinenstifts. Als Eigentümer kann das Bistum eine solche Entscheidung treffen. Eine Pflicht zur Rücksprache mit dem Land Berlin bzw. dem Berliner Abgeordnetenhaus besteht nicht.