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Danny Freymark
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Frage von Kasimir A. •

Wie rechtfertigen Sie es, dass ihre Partei (und andere) seit 2020 die Diäten um 30 % erhöht haben, jedoch den der Verwaltung Nullrunden und nun 1,67 % abringen wollen?

Sehr geehter Herr Freymark,

Berlin hat in den letzten Jahren einen Automatismus zur Anpassung der Diäten beschlossen. Dieser Automatismus hat seit 2020 und der damaligen Erhöhung auf 6250 € - die weiteren Pauschalen unterschlagen wir mal lieber - auf nun 8161 € geführt. Das ist eine Lohnerhöhung um 30,5 %. Im gleichen Zeitraum war das Gehalt des öffentlichen Dienstes (TV-L) für eine E10-Stelle Stufe 3 3224,61 € und heute 3579,30 - eine Lohnerhöhung von 11 %.

Es ist moralisch mehr als fragwürdig, dass Politiker - gerade auch aus ihrer Partei - überall den Rotstift ansetzen und viele - auch den ÖD - zum Verzicht aufrufen - gleichzeitig sich jedoch selbst die Gehälter saftig erhöhen!

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Antwort von CDU

Die im Jahr 2020 in Kraft getretene Neuregelung in § 6 Abs. 3 Landesabgeordnetengesetz Berlin zielte darauf ab, dass nicht die Abgeordneten selbst jährlich nach unklaren Maßstäben über die Höhe ihrer eigenen Entschädigung entscheiden, sondern Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung nach objektiven Maßstäben und ohne eigene Mitwirkung der Abgeordneten erfolgen. Maßstab für die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung ist seitdem die Entwicklung des auf Berlin bezogenen Nominallohnindexes, d.h. die Gehaltsentwicklung aller Beschäftigten in Berlin (innerhalb wie außerhalb des öffentlichen Dienstes). Umgekehrt bedeutet das, dass der/die durchschnittliche Beschäftigte im Land Berlin in diesem Zeitraum die gleiche Einkommenssteigerung erzielt hat. Auch die Abgeordnetenentschädigung in einigen anderen Parlamenten ist an die allgemeine Gehaltsentwicklung gekoppelt (entweder aller Beschäftigter oder der Beschäftigten im öffentlichen Dienst).

Die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst erklärt sich aus anderen Faktoren. Hier findet keine automatische jährliche Anpassung an die übrige Gehaltsentwicklung statt. Die Gehälter der Angestellten werden in Tarifverhandlungen der öffentlichen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften und schließlich in einem bundesweiten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) geregelt, der dann in der Regel inhaltsgleich auf die Landesbeamten übertragen wird. Gegenstand der Tarifverhandlungen sind nicht nur die Gehaltsentwicklung, sondern auch die Wochenarbeitszeit, Arbeitsbedingungen, Rahmenbedingungen für Nachwuchskräfte, die Jahressonderzahlung oder andere Zulagen. Zum 01.01.2020 betrug das Bruttojahresgehalt eines Vollzeit-Tarifbeschäftigten in Entgeltgruppe 10, Stufe 3 etwa 49.491 Euro (3.880 Euro monatlich plus „Weihnachtsgeld“). Nach Einführung der Hauptstadtzulage im November 2020 (150 Euro monatlich) sowie mehreren Tarifrunden beträgt das Bruttojahresjahresgehalt des gleichen Beschäftigten gegenwärtig 58.927 Euro (4.624 Euro monatlich plus „Weihnachtsgeld“). Die Gehälter stiegen demnach im genannten Zeitraum um 19%. Allerdings ist der bisher gültige Tarifvertrag am 31.10.2025 ausgelaufen und die Tarifpartner befinden sich gegenwärtig wieder in Tarifverhandlungen. Zeitnahe weitere Entgelterhöhungen sind daher absehbar. Zu beachten ist außerdem, dass im genannten Zeitraum außerdem steuerfreie Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 4.300 Euro an alle Vollzeitbeschäftigten ausgezahlt wurden, auch weitere Entgeltbestandteile wie Bereitschaftsdienstentgelte oder Zulagen im Zeitraum parallel zu den Entgelten angehoben wurden und dauerhaft ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt wurde. 

Insgesamt hat sich damit die Einkommensentwicklung von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses nicht von der Einkommensentwicklung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst abgekoppelt. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen die Landesbeschäftigten ausdrücklich von den getroffenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in den vergangenen Jahren ausgenommen. Es kam weder zu Gehaltskürzungen noch zum Abbau besetzter Stellen. Die CDU-Fraktion hält das an der Nominallohnentwicklung des Landes Berlin orientierte Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetendiäten nach wie vor für richtig und setzt sich in ihrer parlamentarischen Arbeit auch weiterhin für die Steigerung der Attraktivität des Landes Berlin als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ein.

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