Frage von Martin M. • 06.10.2023

Antwort ausstehend von Valentin Weigel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die für die Anpassung der Einkommensgrenzen des ersten Förderungswegs erforderliche Gesetzesänderung des BayWoBindG ist bereits in Vorbereitung.
mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile, welches am 1. April 2023 in Kraft getreten ist, wurde entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Besoldung wieder stärker an den tatsächlichen familiären und örtlichen Lebensverhältnissen ausgerichtet.
mit erschließt sich nicht, weshalb wir unsere Beamten für die gleiche Arbeit geringer besolden sollten, falls deren Partner ein hohes Einkommen erzielt...!?