Antwort 21.05.2025 von Joachim Herrmann CSU
Unsere Verfassungsväter und -mütter haben sich im Grundgesetz bewusst für eine repräsentative Demokratie entschieden, in der das Volk durch alle vier Jahre neu gewählte Volksvertreter vertreten wird.
Unsere Verfassungsväter und -mütter haben sich im Grundgesetz bewusst für eine repräsentative Demokratie entschieden, in der das Volk durch alle vier Jahre neu gewählte Volksvertreter vertreten wird.
Ich war in der Arbeitsgruppe nicht dabei. Für bundesweite Volksentscheide bräuchte es eine Verfassungsänderung. In Bayern sind sie längst bewährt.
Die CSU-Fraktion sieht in einer pauschalen Beihilfe ein System, das langfristig die klare Trennung und Stabilität der bestehenden Versorgung gefährden könnte
Die SPD sieht Kirchen und Religionsgemeinschaften als wichtige Akteure der Zivilgesellschaft, die einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten