Antwort 15.12.2025 von Christian Bernreiter CSU
Die erst kürzlich beschlossene Fortführung des Deutschlandtickets bis 2030 fließt in die Ausarbeitung der Schülerbeförderung durch das StMUK ein.
Die erst kürzlich beschlossene Fortführung des Deutschlandtickets bis 2030 fließt in die Ausarbeitung der Schülerbeförderung durch das StMUK ein.
Die Thematik in all ihren Facetten ist komplex.
Die Zuständigkeit liegt bei der EU.
Die Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde.