Antwort 03.09.2024 von Georg Eisenreich CSU
Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Dem Informationsrecht und -interesse der Bürgerinnen und Bürger wird im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) bereits umfassend Rechnung getragen.
Für konkrete Fragen zur Beförderung von Schülern sowie insbesondere zur Schulwegkostenfreiheit ist das StUMK zuständig.
Bundestierschutzminister Özdemir hat einiges umgesetzt, was in den Jahrzehnten davor blockiert wurde. Leider fallen bei der Kompromissfindung Themen runter.