Frage von Günther R. • 07.02.2024

Antwort von Wolfgang Hauber FREIE WÄHLER • 16.02.2024
Nach Auskunft des Finanzministeriums soll dies im 2. Quartal 2024 erfolgen
Nach Auskunft des Finanzministeriums soll dies im 2. Quartal 2024 erfolgen
Da das Cannabisgesetz ein Bundesgesetz ist, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer speziellen Fragestellung an die zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden
Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.