Antwort 21.10.2025 von Thorsten Glauber FREIE WÄHLER
Es muss dabei bleiben, dass in private Kommunikation nur bei konkretem Verdacht und nur mit richterlicher Genehmigung eingegriffen werden dar
Es muss dabei bleiben, dass in private Kommunikation nur bei konkretem Verdacht und nur mit richterlicher Genehmigung eingegriffen werden dar
Gerne wird Herr Kühn Ihr Anliegen von den zuständigen Stellen prüfen lassen.
Kooperationen mit Fachhochschulen, Innungen oder Kulturbündnissen könnten helfen, bürokratische Hürden zu verringern. Wichtig ist in Förderanträgen der Hinweis auf die Weitergabe von Wissen und die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes.