Antwort 08.01.2025 von Christian Bernreiter CSU
Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.
Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.
Ich möchte Ihnen zustimmen: „Aussitzen“ ist keine Option. Die Nachbetrachtungen laufen bereits.
Wenn es um das Verbringen von Tieren ins Ausland (Schlachtrinder außerhalb der EU etc.) oder den Import von Tieren geht achtet die AfD auf die tiergerechte Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften.
Sie haben recht: Hier gibt es großen Handlungsbedarf.