Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
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Cannabis besitzt eine starke stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Wirkung, der Konsum birgt wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken.
Geschuldet ist dies aber dem Umstand, dass bei der Frage, weshalb Vorruheständler keine EPP erhalten, derzeit noch alles im Fluss ist.
Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.
Eine Schließung der Ambulanzen ist nicht beabsichtigt.