
Wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort mitgeteilt habe, muss der Hinweisgeberschutz effektiv, aber mit Augenmaß ausgestaltet werden.
Wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort mitgeteilt habe, muss der Hinweisgeberschutz effektiv, aber mit Augenmaß ausgestaltet werden.
Da Sie Ihre Frage an die Bundesregierung richten, bin ich der falsche Ansprechpartner.
Ganz allgemein kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Sachlage im von Ihnen beschriebenen Fall diskussionswürdig ist und eine gesetzliche Klärung deshalb wünschenswert wäre.
das Urheberrecht ist ein kostenbares Recht für all diejenigen, die mit ihren Ideen und künstlerischen Produkten ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Das innerhalb der Staatsregierung für das Urheberrecht zuständige Staatsministerium der Justiz wird die Entwicklungen in diesem Bereich auch weiterhin genau beobachten.
Die Änderung des Urheberrechts, welches dem Sachverhalt zugrunde liegt, liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes, vgl. Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG.