Sobald Sie im Jahr 2022 steuerpflichtig berufstätig waren, haben Sie ein Anrecht auf die Energiepreispauschale für Berufstätige in Höhe von 300 Euro.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 03.01.2023 von Hubertus Heil SPD
Antwort 29.08.2022 von Thorsten Frei CDU
Sofern Sie aber in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale und können diese dann bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022, also im kommenden Jahr rückwirkend geltend machen.

Antwort 08.09.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.
Antwort 05.09.2022 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Selbstverständlich betrifft unser Transparenzgebot auch veröffentlichungspflichtige Angaben wie den zuvor ausgeübten Beruf und Nebentätigkeiten
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf (Drs. 18/11498) zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.07.2022?

Antwort 30.08.2022 von Colette Christin Thiemann CDU
Der bezuggenommene Entwurf ist nicht mehr aktuell, so dass hierzu eine Stellungnahme entbehrlich ist.
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf (Drs. 18/11498) zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.07.2022?
Antwort 30.08.2022 von Stephan Siemer CDU
Gesetzentwurf nimmt Hinweise und Bedenken auf