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Doch nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.
Damit erhalten Personen, die ausschließlich Vorruhestandsgeld beziehen – anders als Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit – keine Energiepreispauschale.
Daraus leite ich aber nicht ab, von den Medien getäuscht oder gar in die Irre geführt worden zu sein. Vielmehr zeigt die dramatische Entwicklung in der Ukraine, dass kein noch so gut informierter Politiker oder Journalist Ereignisse von solcher Tragweite exakt voraussagen kann.
Meine Erwartungshaltung an Medien und Informationsquellen ist, dass diese mit Informationen und Analysen auch mit Blick auf ihre gesellschaftliche Verantwortung sachlich umgehen.
Zusätzlich bin ich der Meinung, dass jeder, der behauptet nicht von mindestens einer, der von Ihnen geschilderten Entwicklungen überrumpelt worden zu sein, nicht ganz ehrlich ist.
Atomstrom sichert nicht die Versorgung. Der Stresstest hat ergeben, dass unsere Stromversorgung sicher ist.