Diesem Zweck dient das gesetzliche Rentensystem. Es ist die Aufgabe der Politik diesen Zweck auch in der Zukunft sicherzustellen.
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Die Formel lautet 2:1 – zwei Drittel der zusätzlichen Lebensjahre fließen in die Erwerbsarbeit, ein Drittel in den Ruhestand. Der Anstieg wäre moderat: Bis 2041 steigt die Grenze auf 67,5 Jahre, bis 2051 auf 68 Jahre. In den 2090er-Jahren könnten es 70 Jahre sein.
Ich halte eine Orientierung an die Beitragsjahre für sinnvoller.
Eine Kopplung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung möchte ich differenziert betrachten. Sie kann nur funktionieren, wenn die Menschen auch tatsächlich länger gesund bleiben. Es gibt Berufe, meinen als Rechtsanwältin eingeschlossen, die oft auch über das heutige Renteneintrittsalter hinaus ausgeübt werden können. Jedoch gibt es viele Tätigkeiten, die körperlich oder psychisch stark belastend sind. Für mich gilt: Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss die Möglichkeit haben, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen.
Rente, in die alle einzahlen. Armutsfest. Nicht an die Lebenserwartung gekoppelt.
Als FREIE WÄHLER sind wir nicht im Bundestag vertreten, weshalb wir die Entscheidung hier nicht direkt beeinflussen können.