
§16 des Wehrstrafgesetzes (WStG) besagt, wie von Ihnen genannt, dass Fahnenflucht strafbar ist.
§16 des Wehrstrafgesetzes (WStG) besagt, wie von Ihnen genannt, dass Fahnenflucht strafbar ist.
Jeder Mensch ist ein PolitikX! Wieder einmal habe ich mir viel Mühe mit der ausführlichen Beantwortung der Frage gegeben und möchte Sie bitten, diese zu lesen.
-sofortige Legalisierung bei Machtergreifung
- Eigenanbau fördern
-Weihnachtsbaum Plantagen zu Cannabisplantagen
-breit weil ihr es seid!
Die hohen Inzidenzen der letzten Tage zeigen ja, dass das Corona-Virus noch lange nicht besiegt ist und uns spätestens im kommenden Herbst und Winter wieder höhere Fallzahlen bevorstehen.
Viele Fragen, die man in ihrer Komplexität nicht tiefgreifend erörtern kann, aber mehr Schaukeln, das bringt uns ein Stück weiter!
Die Bundesregierung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2030 15 Mio. Elektrofahrzeuge auf unsere Straßen zu bringen