Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Wenn Sie persönlich der Meinung sind, dass ein Verstoß gegen §348 StGB vorliegt, was ich persönlich nicht prüfen kann, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Polizei.
Sie gehen auf die Webseite des Europaparlaments, dort finden Sie alles.
Eine rückwirkende Erhöhung der Fördersätze für PV-Anlagen, wie von Ihnen gewünscht, ist leider nicht möglich. Die EEG-Förderung ist im Grundsatz dafür gedacht, mögliche Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass eine Anlage, die zu einem bestimmten Vergütungssatz errichtet wurde, auch entsprechend wirtschaftlich ist.
Im Deutschen Bundestag diskutieren wir jetzt die endgültige Ratifizierung des Abkommens. 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bereits ratifiziert. Erst wenn alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben, kann das Abkommen vollständig in Kraft treten.
Ich kann Ihren Unmut über die gestiegenen Energiekosten gut verstehen.
Falsche Signale der Regierung: Weiter keine Aussage zu Entlastung von Besitzern älterer Wärmepumpen. Strombasierte Wärmeerzeugung muss berücksichtigt werden.