Das Ahlener Rathaus ist leider kein schönes Beispiel für die bisherigen Versäumnisse. Denn die heutige Situation ist ja nicht kurzfristig entstanden, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Versäumnisse bei Unterhalt, Erhaltung und Modernisierung des Gebäudes.
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das klingt nach einem Anliegen, bei dem Sie mir am besten eine Mail an erik.marquardt@ep.europa.eu schicken.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben
Die Unwahrheit wird auch durch Behauptungen, die in Frageform auf Abgeordnetenwatch gestellt werden, nicht zur Wahrheit.
Robert Habeck hat solch einer rückwirkenden Regelung auch keineswegs zugesagt, vielmehr wurde der Referent*innen-Entwurf bereits öffentlich diskutiert, obwohl dieser insofern gar nicht beschlussreif war.
Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.