Den hat nicht nur die Weltgemeinschaft verurteilt, sondern auch dazu geführt, dass der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder sich gegen eine Unterstützung dieses Angriffs ausgesprochen hat.
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Bei dem von der Bundesregierung geplanten Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich um ein Gesetzesvorhaben, welches nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Ladesäulenbetreiber die Strompreisbremse nicht, wie angedacht, an ihre Kund*innen weiterreichen. Als Bündnisgrüne haben wir mehrfach auf diese Unzulänglichkeiten hingewiesen, allerdings divergieren hier die Positionen der Koalitionspartner. Auf unser Drängen hat immerhin die EnBW angekündigt, die Strompreisbremse an die Kund*innen weiterzureichen, allerdings erst Ende 2023.
Ja, Frau Ursula von der Leyen hätte diese Angabe in ihrer Interessensbekundung machen müssen. Mittlerweile musste sie das auch nachtragen.
Die Bundesregierung kann auf die Staatsanwaltschaft Köln als Justizbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen keinen Einfluss nehmen.