Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und wird zu gleichen Teilen vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesvereinigung der Kassenärzte besetzt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss.
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Der Bewertungsausschuss ist eines von vielen Gremien unseres selbstverwalteten Gesundheitswesens.
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt und seine Rechtsgrundlage ist im SGB V geregelt. Die Rechtsaufsicht liegt bei dem Gesundheitsministerium.
Profitinteressen sollten in der Gesundheitsversorgung keinen Platz haben, das diese dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung der Patient*innen entgegenstehen.
Bei Hate Speech geht es um menschenverachtenden Aussagen, in denen Einzelne oder Gruppen abgewertet werden.
Hass ist eine starke, negative Emotion, die im normalen Leben zur Verarbeitung von Enttäuschungen oder anderen einschneidenden Erlebnissen dient. Soweit ist dies auch ein gesunder Prozess. Wenn Hass aber in verbale oder physische Gewalt gegenüber anderen Menschen umschlägt, dann stellt dies eine erhebliche Grenzverletzung, die zudem keineswegs gesund ist.