
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt.
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt.
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.
Ich habe dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der mit Änderungen im Parlament beraten worden ist, zusammen mit meiner Fraktion zugestimmt.
Dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur amtsangemessen Alimentation werde ich zustimmen.
Wir teilen Ihre Kritik ausdrücklich. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist unzureichend, zu kompliziert und verfassungsrechtlich ungenügend. Daher werden wir diesen Entwurf anlehnen.
Wir haben das Gesetz von SPD und CDU abgelehnt, weil es schwebend verfassungswidrig ist und zudem ein falsches familienpolitisches Signal setzt.