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Der Grund, warum weder Gateways noch flexible Tarife aktuell in der Breite verfügbar sind, liegt vor allem daran, dass die Smart Meter Technologie noch nicht flächendeckend angewendet wird.
Grundsätzlich gilt nach unserer Verfassung, dass Staat und Kirche getrennt sind. Dennoch ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich die Kooperation in einigen Feldern, so beispielsweise der Anstaltsseelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen zugelassen.
Die stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten stellen für viele Bürger*innen eine große Belastung dar. Deshalb ist es wichtig, dass Entlastungen schnell vor allem Menschen mit kleinem Einkommen erreichen. Eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags ist dafür aber nicht die richtige Lösung.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist essenziell für eine vielfältige und demokratische Gesellschaft.
einfach abschaffen ist sicher nicht die Lösung der von Ihnen angesprochenen Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Denn er hat eine gesetzlich, also vom Bundestag kontrollierte Aufgabe, der privatwirtschaftliche Sendeanstalten nicht nachkommen: Neben einem Grundversorgungsauftrag und einem gesetzlich definierten Programmauftrag ist eine der weiteren wesentlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
Von den laufenden Reformprozessen erwarten wir eine Absicherung der journalistischen Freiheit, eine Stärkung der Kontrollgremien, strikte Compliance-Regeln und einen Ausbau des öffentlichen Diskurses über die Zukunft von ARD und ZDF.