
Wir lehnen die Forderungen entschieden ab
Wir lehnen die Forderungen entschieden ab
Eine rückwirkende Anwendung der höheren Vergütungssätze zum Jahresbeginn ist leider aufgrund EU-beihilferechtlicher Regelungen nicht möglich.
Die Liefermengen wurden im Vertrag bestimmt, die Preise werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt fixiert.
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung auf den Weg gebracht.
Das übergeordnete Ziel bleibt ein angemessenes Lohnniveau sicherzustellen, in erster Linie durch Tarifverträge.
Die bisherigen Maßnahmen umfassten beispielsweise einen 100-Euro-Bonus pro Kind, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe