Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 10.05.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gesetzgebungsverfahren ist auf dem Weg
Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.
Antwort 27.03.2023 von Hakan Demir SPD
Konkret zu Ihrer Frage: Ein deutscher Master-Abschluss reicht nicht aus, um eine Einbürgerung zu beantragen. Sie müssen weiterhin alle oben genannten Kriterien erfüllen.
Antwort 28.03.2023 von Verena Hubertz SPD
Ich denke, dass es höchste Zeit für unsere erste Bundespräsidentin ist. Persönlich halte ich besondere Einschränkungen bei dieser Wahl aber nicht für nötig.